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News vom 18.01.2010

Thüringen sollte nicht mit einem Billigstudium werben, sondern die Qualität der Hochschulausbildung in den Vordergrund rücken

Auf Bitten des Thüringer Landtages hat das CHE zu drei Gesetzesentwürfen Stellung genommen. U.a. geht es um die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags zur Erhöhung der Attraktivität des Studienstandortes. Das CHE empfiehlt, nicht mit einem Billigstudium zu werben, sondern auf Qualität zu setzen und über attraktive Studienangebote zu punkten.

Den Gesetzentwurf der Landesregierung, der vorsieht, die Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von 50 Euro pro Semester abzuschaffen, um „eine Erhöhung der Attraktivität des Studienstandortes Thüringen“ sowie „der Wettbewerbschancen der Thüringer Hochschulen um Studierwillige“ zu erreichen, hält das CHE nicht für überzeugend.

Aus Sicht des CHE trägt die Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge in Relation zu den Gesamtkosten eines Studiums – Kosten eines Umzugs, Kosten von Wochenendheimfahrten, Mieten etc. – nicht entscheidend dazu bei, den Studienstandort Thüringen attraktiver zu machen. Ulrich Müller: „Ein Verwaltungskostenbeitrag von umgerechnet 8,33 Euro pro Monat ist für Studieninteressierte nicht so entscheidungsrelevant wie die Attraktivität und Qualität des Studienangebots. Punkten kann man auch mit zusätzlichen Studierenden-Services.“
Wollen Hochschulen der neuen Länder deutlich überregional rekrutieren, um dauerhaft und nachhaltig der demographisch induzierten Herausforderung zu begegnen, sollten Kostenvorteile im Kontext der Hochschulen nur sehr vorsichtig und immer in Verbindung mit Qualitätsvorteilen kommuniziert werden.

Das CHE stimmt der Forderung der Fraktion DIE LINKE zu, dass allen, die die Berechtigung zum Hochschulzugang erworben haben „unabhängig von ihrem sozialen bzw. finanziellen Hintergrund“ der Zugang zu Hochschulen ermöglicht werden sollte. Bezweifelt wird allerdings die damit von der Fraktion DIE LINKE verbundene Annahme, ein Verbot von Studienbeiträgen in der Verfassung des Freistaates Thüringen könne einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Ulrich Müller: „Die Forderung, Abschreckungseffekte, soziale Selektionseffekte und finanzielle Hürden zu vermeiden, schließt die Einführung von Studienbeiträgen nicht kategorisch aus. Sie stellt vielmehr eine entscheidende Anforderung an die Gestaltung derselben dar. Generell gilt: Studienbeiträge sind nicht per se gut oder schlecht, sondern man kann sie gut oder schlecht umsetzen.“ Entscheidend zur Vermeidung von Abschreckungs- und Selektionseffekten ist neben professioneller Kommunikation seitens der Hochschulen in Richtung Studieninteressierter v.a. das Angebot eines adäquaten Finanzierungsmixes zur individuellen Studienfinanzierung (v.a. nachlaufende Studienbeiträge über Beitragsdarlehen).


Weitergehende Informationen finden Sie in der angegebenen Publikation.

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