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News vom 05.02.2010

CHE-Symposium: Expert(inn)en sehen Wissenschaftsministerium als Anwalt gesellschaftlicher Interessen, Impulsgeber und Berater

„Wissenschaftsministerien von morgen“ sichern die Umsetzung gesellschaftlicher Ziele im Wissenschaftssystem, verantworten die „Spielregeln“ des Wettbewerbs und stehen den Hochschulen als Berater und Informationsdienstleister zur Seite. Dieses ambitionierte Rollenbild hat sich im Rahmen des CHE-Symposiums am 3. und 4. Februar 2010 in Berlin gezeigt. Dabei wurde deutlich, dass die Ministerien erklären müssen, welche ihrer Zuständigkeiten sie für nicht delegierbar halten, welche gesellschaftlichen Ziele sie im Wissenschaftssystem anstreben und wo sie sich innerhalb der Landesverwaltung verorten. Das Ob und Wie eines neuen Selbstverständnisses ist, so eine weitere Erkenntnis, untrennbar mit den handelnden Akteuren verbunden. Zudem lassen regionalspezifische Umfeldbedingungen kein Standardmodell für „neue“ Wissenschaftsministerien zu.

„Die Frage, wie sich die Ministerien gegenüber autonomen Hochschulen verhalten sollten, haben wir erstmals 2001 aufgegriffen. Fast zehn Jahre später wird nun auf unserem Symposium von den Ministerialen ein neues, partnerschaftliches Verhältnis betont. Wir haben gesehen, dass sich in diese Richtung in den Ministerien von der Personalentwicklung über flexiblere Aufgabenzuordnungen und Organisationsstrukturen bis hin zu einer stärkeren Serviceorientierung vieles bewegt, aber weiterer Handlungsbedarf besteht“, sagt CHE-Geschäftsführer Prof. Dr. Frank Ziegele über das Symposium.

Beispiele zeigten zwar, dass schon vieles auf dem Weg ist, die Veränderungen in den Ministerien allerdings noch nicht in der Fläche angekommen sind. Auch in anderen Punkten offenbarte sich noch Handlungsbedarf. Es wurde deutlich, dass es nicht reicht, neue staatliche Steuerungsinstrumente zu installieren, sondern dass es auch auf deren faktische Handhabung ankommt. Es klappt dort, wo Gespräche und Verhandlungen „auf Augenhöhe“ geführt werden. Als Beispiel stellte der Präsident der TU Darmstadt, Prof. Dr. Jürgen Prömel, die Ausgestaltung des TU Darmstadt-Gesetzes vor.

Auf dem Symposium wurden zwar die Rollenoptionen benannt, aber in den seltensten Fällen haben die Ministerien ihr Rollenverständnis in einem Strategieprozess intern diskutiert und explizit nach außen kommuniziert. Wenn ein Ministerium sich z.B. der Wahrung gesellschaftlicher Verantwortung verschreibt, ist häufig trotzdem unklar, in welchen konkreten gesellschaftlichen Zielen sich dies manifestiert. Ein positives Beispiel gab Andrea Geisler, Leiterin der Abteilung Hochschulmanangement im Bundesministerieum für Wissenschaft und Forschung, Wien. Dort wurde ein intensiver Dialog über die Erwartungen des Ministeriums mit allen Akteuren gesucht und gefördert.

Die Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern machte deutlich, dass auch noch viel Handlungsbedarf beim Thema Berichtswesen besteht.



Die Teilnehmer(innen) diskutieren am 3. Februar mit Egbert de Weert aus den Niederlanden, Uffe Toudal Pedersen aus Dänemark, Frank Ziegele (CHE), Michael Stückradt (Staatssekretär im NRW-Ministerium), und Wilhelm Krull (Stiftungsratsvorsitzender der Uni Göttingen) über alte und neue Aufgaben der Wissenschaftsministerien (Foto: David Ausserhofer)

Überblick über die Vorträge

Die Titelfrage des Symposiums „Rückzug oder neue Aufgaben“ stellte CHE-Geschäftsführer Dr. Jörg Dräger eingangs an Prof. Dr. Klaus Landfried, ehemaliger Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, und Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner, Wissenschaftssenator in Berlin. Sie wurde einhellig mit einem „Sowohl-als-auch“ beantwortet. „Eine planende Hand ist unverzichtbar“, so Landfried. „Kreativität braucht Freiheit“, stellte Zöllner gegenüber, „die Ministerien müssen sinnvolle Regeln aufstellen, welche die anvisierten Ziele befördern.“
Dräger mahnte an die Ministerien, dass „Ziele und Instrumente nicht verwechselt werden dürfen“. Neue Steuerungsinstrumente wie Ziel- und Leistungsvereinbarungen könnten die Wissenschaftslandschaft nur in Verbindung mit einem „Mentalitäts- und Perspektivenwechsel in den Köpfen“ nachhaltig verändern.

Einig waren sich alle Vortragenden, dass es über die Einzelinteressen der weitgehend entfesselten Hochschulen hinaus gesellschaftliche Interessen gibt, deren Wahrung ein Ministerium garantieren muss. Auch in der Anwaltschaft für die Interessen der Wissenschaft gegenüber den Finanzministerien, Staatskanzleien oder Rechnungshöfen bleiben starke Wissenschaftsministerien unverzichtbar. Nicht zuletzt adressiert auch die Bevölkerung die erfolgreiche Umsetzung der Bologna-Reformen oder Bewältigung des Fachkräftemangels nach wie vor an die Ministerien.

Anhand von Beispielen stellte Drs. Egbert de Weert die Rollenbilder im historischen Wandel in den Niederlanden vor. Der niederländische Wissenschaftler des Center for Higher Education Policy Studies (CHEPS) hat beobachtet, wie mit dem Rückzug aus der Detailsteuerung der Hochschulen andere „stakeholder“ in Aufsichts- und Steuerungsfunktionen nachgerückt sind.
In Dänemark werden wichtige exekutive Aufgabenbereiche wie die Forschungsförderung und internationale Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich in weitgehend selbständigen „Agencies“ gebündelt und den politischen Kern des Ministeriums drastisch reduziert, illustrierte Uffe Toudal Pedersen aus dem dänischen Wissenschaftsministerium.

Staatssekretär Dr. Michael Stückradt zeigte am Beispiel NRW, wie das Ministerium über veränderte Zuständigkeiten und interne Reorganisation ein neues institutionelles Rollenverständnis als „Berater der Hochschulen“ angestoßen hat.
Dr. Wilhelm Krull stellte als Stiftungsratsvorsitzender der Universität Göttingen noch einmal die gesellschaftliche Verantwortung heraus, die allein von den Wissenschaftsministerien geleistet werden könne. In Niedersachsen wird die Ministeriumsreform maßgeblich von Personalentwicklungsmaßnahmen geprägt, indem gezielt neue Mitarbeiter(innen) mit geisteswissenschaftlichen oder technischen Kompetenzprofilen rekrutiert und auf neue strategische Aufgaben vorbereitet werden. Auch bejahte Staatssekretär Dr. Josef Lange die Rolle als Impulsgeber und Aufsichtsorgan. Solange Hochschulen weitestgehend aus Steuermitteln finanziert würden, seien sie der Gemeinschaft gegenüber Rechenschaft schuldig.

Vertreter von Hochschulen, u.a. der Mainzer Kanzler Götz Scholz, wünschen sich die Wissenschaftsministerien als verständigen Partner, mit dem gemeinsame Ziele in einem „Gegenstromverfahren“ der wechselseitigen Klärung verlässlich ausgehandelt werden können. Dabei sollten zwar die vom Ministerium angestrebten Ziele, nicht aber die auszuhandelnden Ergebnisse vorab klar sein.

Das Prinzip des partnerschaftlichen Umgangs miteinander wurde durchgängig in den vorgetragenen Beispielen von beiden Seiten gewünscht. Die Praxis zeigt jedoch, dass nicht die vorgegebene Struktur entscheidend ist, sondern dass es auf die Menschen ankommt, auf die man in den Abteilungen trifft. Die faktische Handhabung der weitgehend einheitliche Instrumente entscheide über den Erfolg, fasste Ulrich Müller vom CHE diese Tatsache auch in der Vorstellung seiner Studie „Was macht eigentlich… das Ministerium? Überlegungen zu Wissenschaftsministerien von morgen“ zusammen.

Der zweite Tag widmete sich der Frage, wie Hochschulen und Ministerien partnerschaftlich zusammenarbeiten können. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg) und Amtschef Dr. Friedrich Wilhelm Rothenpieler vom Bayerischen Staatsministerium stellten ihre Sichtweisen und Erfahrungen im Zusammenwirken mit den Hochschulen vor. Frankenberg stellte klar: „Hochschulen und Landesministerien stehen nicht mehr allein in einem bilateralem Verhältnis. Ebenso spielen die Belange der Gesellschaft und Einflüsse durch Drittmittlegeber wie der Bund und die EU in Entscheidungen mit hinein.“ Rothenpieler beschrieb, dass das enge, partnerschaftliche Zusammenwirken auch bei der Entscheidung zum Aufbau der Studienplätze für die doppelten Abiturientenjahrgänge zu einem sehr guten Erfolg in Bayern geführt habe.

Aus Sicht der Hochschulen wurde das heute schon partnerschaftlichere Verhältnis vom Präsidenten der TU Darmstadt, Prof. Dr. Hans Jürgen Prömel, bestätigt. Dieser neue Umgang miteinander sei auch schon bei der Aushandlung des TU-Darmstadt-Gesetzes zum Tragen gekommen und hilfreich gewesen. Prömel wünschte sich von seinem Ministerium eine nachhaltige Unterstützung des Wissenschaftsbereichs gegenüber dem Finanzminister und eine stärkere Lobbyarbeit z.B. bei der Ausgestaltung von EU-Forschungsrahmenprogrammen.

Über die Reform der Binnenorganisation und ihren Folgen in Hamburg berichtete Harald Datzer, Leiter des Hochschulamts. Der Übergang von einer hierarchischen zu einer Matrixstruktur mit flexibler Projektarbeit sei gelungen. Dort bündelt ein Grundsatzbereich die übergreifenden fachlichen Kompetenzen und die Betreuungsreferate sind für die Institutionen zuständig. Die neue Struktur ermögliche eine zielorientierte und mitarbeitergerechte Aufgabenorganisation und fördere partnerschaftliches Arbeiten innerhalb des Ministeriums und mit den Vertretern der Hochschulen.

Dr. Waltraud Kreuz-Gers, Leiterin Hochschulmanagement im NRW-Ministerium, benannte die Kommunikation als wichtige Aufgabe ihres Ministeriums. Diese finde verstärkt sowohl zwischen dem Ministerium und den Hochschulen wie auch zwischen Exekutive und Legislative statt. Sehr wichtig sei aber insbesondere der Dialog mit der Öffentlichkeit, da Steuerungsprobleme durch autonomere Hochschulen in der politischen Diskussion häufig als Versagen der Politik angesehen werde, auch dort, wo die Verantwortung an die Hochschulen übergegangen ist.

Den Dialog stellt auch Andrea Geisler vom österreichischen Bundesministerium in ihrem Vortrag heraus. Das Ministerium hat die verschiedenen Hierarchieebenen in das interne Change Management eingebunden bei der Aushandlung von Leistungsvereinbarungen.

In der Abschlussrunde wurden die Strukturreformen an den Hochschulen und auch in den Ministerien diskutiert. Selbstkritisch hinterfragten die Diskutanten, inwieweit der notwendige Personalumbau, die Mitarbeiter-Qualifizierung und interne Verständigung über die neue Positionierung im Wissenschaftssystem mit diesen Strukturveränderungen Schritt gehalten hat. Gemeinsame Fortbildungen von Vertreter(inne)n der Hochschulen und der Ministerien können zu einem einheitlichen Verständnis von den zentralen Herausforderungen im Wissenschaftsmanagement beitragen. In den Ministerien erscheint es darüber hinaus sinnvoll, in Fragen, die weit über die alltäglichen Routinen der Exekutive hinausreichen, Zuständigkeiten und Hierarchien bewusst aufzubrechen, um kreative oder strategische Potenziale freizusetzen. In Baden-Württemberg wurde vom Wissenschaftsministerium dafür eine Arbeitsgruppe („AG Foresight“) gegründet, die sich quer zu allen Hierarchieebenen und Fachzuständigkeiten mit hochschulpolitischen Trendthemen beschäftigt und direkt an den Minister berichtet.

Vorträge und Präsentationen zum Symposium finden Sie rechts unter dem Link zur Veranstaltung.


Weitergehende Informationen finden Sie in der angegebenen Publikation.

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Details Jens Philipp Michalke
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