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News vom 08.07.2010

Keine reine Eliteförderung – Vorschläge zum Nationalen Stipendienprogramm

Am Freitag, 9. Juli 2010 steht das zustimmungspflichtige „Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Stipendienprogramms“ auf der Tagesordnung des Bundesrats. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen und der Finanzausschuss hatten allerdings zuvor bereits den Beschluss gefasst, eine Zustimmung nicht zu empfehlen. Sollte eine Einigung im Vermittlungsausschuss nötig sein, können Verbesserungen des Konzepts vorgenommen werden.

Das geplante Nationale Stipendienmodell, das über private und öffentliche Mittel binnen weniger Jahre bis zu 8 Prozent der Studierenden mit 300 € im Monat fördern soll, birgt aus Sicht des CHE enorme Chancen. Es könnte zusätzliche Finanzmittel für Studierende mobilisieren, eine innovative Stipendienkultur in Deutschland etablieren, Hochschulen stärker mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld vernetzen und die bisherige Schieflage der Begabtenförderung, die z.B. die Fachhochschulen vernachlässigt, korrigieren. Damit diese Hoffnungen erfüllt werden, müssen aus Sicht des CHE in der Umsetzung aber einige kritische Erfolgsfaktoren beachtet werden, die bisher unzureichend einfließen. Ulrich Müller, Projektleiter bei CHE Consult: „Der Gesetzgeber sollte die Zielquote von 8 Prozent geförderten Studierenden deutlich nach unten anpassen. Zu hohe Erwartungen könnten später zu Unrecht die tatsächlich erreichten Erfolge diskreditieren.“

Daneben rät das CHE zu einer stärkeren Fokussierung des Nationalen Stipendienmodells auf bislang unterrepräsentierte Zielgruppen. Den Hochschulen wird im Gesetzesentwurf bereits jetzt die Möglichkeit eingeräumt, die Förderkriterien ‚Begabung‘ und ‚Leistung‘ im Auswahlverfahren breit auszulegen (ehrenamtliches Engagement, bildungsferner familiärer Hintergrund, Betreuung eigener Kinder oder Migrationshintergrund), doch nur als optionale Gestaltungsvariante. Ulrich Müller: „Dem Nationalen Stipendienprogramm haftet ein wenig der Geruch einer reinen Eliteförderung an. Eine bewusste Akzentuierung auf ein klares politisches und gesellschaftliches Ziel, das über quantitative Zielgrößen hinausgeht, würde ihm eine eindeutigere Ausrichtung verleihen.“ Aus Sicht des CHE sollte das Ziel, an Hochschulen bislang strukturell unterrepräsentierte Zielgruppen für ein Studium zu gewinnen, den Kern des Konzeptes bilden und durch entsprechende Quotenregelungen oder nähere Bestimmungen der Auswahl- und Förderkriterien umgesetzt werden. Dieser Anreizeffekt könnte dadurch verstärkt werden, dass eine feste Quote der Förderfälle für Studienanfänger reserviert wird, um die Motivation zur Aufnahme eines Studiums zu erhöhen.

Auf Seiten der Hochschulen sieht das CHE unbeschadet einer wünschenswerten bundesweiten Regelung die Chance, sozioökonomische Selektivität zu verhindern und stattdessen Begabte aus bildungsfernen Herkunftshaushalten für ein Studium zu gewinnen. Die Gestaltung und Durchführung der Auswahlprozesse sollte sich dementsprechend auf spezifische Zielgruppen fokussieren. Ulrich Müller: „Damit der Anreizeffekt nicht verpufft, sollten Hochschulen sicher stellen, dass eine Bewerbung potentieller Stipendiatinnen und Stipendiaten auch bereits vor Aufnahme des Studiums möglich ist.“ Zudem liegt es im Interesse der Hochschulen, die Stipendien sinnvoll – also profilschärfend, aber nicht einseitig – auf die Fachbereiche aufzuteilen.


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